Ausfallgebühr
Die Termine sind unabhängig von der Terminvereinbarung einzuhalten. Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Das bedeutet, das die mit Ihnen vereinbarte Zeit ausschliesslich für Sie reserviert ist. Sollten Sie diesen vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie ihn mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir Ihren Termin anderweitig weitervergeben können. Durch einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin, tritt gemäss § 615, Annahmeverzug ein. Das bedeutet, dass wir Ihnen den entstanden Ausfall in Rechnung stellen. In Folge dessen erhalten Sie selbstverständlich einen neuen Termin.
Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach der für die Behandlung aktuellen Preisliste.
Gesetzlich versichert
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, stellen wir Ihnen den Betrag in Rechnung, den wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätten. Die Preise für Heilmittel entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergütungsvereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Heilmittelerbringern. Gerne können Sie diese auch bei uns einsehen.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäss § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäss von Ihnen abgesagt und eingehalten wird. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss § 626 BGB bleibt bestehen.
Privat versichert oder Selbstzahler
Sofern Sie privat versichert sind, entnehmen Sie unsere Preise bitte unserer aktuell gültigen Preisliste. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäss § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäss von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäss § 626 BGB bleibt bestehen.
Stand August 2024